Bauer Neuried - HeiztechnikBauer Neuried - Sonn- und Feiertagsdienst

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Bauer Heizöl und Wärmeservice GmbH zur Verwendung für Verträge über den Kauf von Heizöl ggü. Verbrauchern und Unternehmern

§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die Lieferungen der Fa. Bauer Heizöl und Wärmeservice GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Hans Bauer, Gautinger Str. 34, 82061 Neuried, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB107340, an Kunden zum Gegenstand haben.
  2. Gegenüber Unternehmern gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Bauer ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Unternehmers erkennt die Fa. Bauer nicht an, es sei denn, die Fa. Bauer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen der Fa. Bauer gelten auch dann, wenn die Fa. Bauer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführt.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, dass weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
  4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  5. Kunde ist jeder Verbraucher oder Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Fa. Bauer sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Erst die Bestellung einer Ware durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Die Fa. Bauer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zu liefern. Die Fa. Bauer behält sich vor, den Kunden innerhalb dieser Frist darüber zu unterrichten, dass sein Angebot abgelehnt wird.

§ 3 Beschaffenheit der Ware

  1. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware wieder. Es handelt sich um Beschreibungen, nicht um zugesicherte Eigenschaften. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
  2. Die Lieferung und Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Eichordnung temperaturkompensiert.

§ 4 Vergütung/Verzug

  1. Im Kaufpreis sind die gesetzliche Umsatzsteuer, die Energiesteuer sowie die Kosten der Anlieferung enthalten.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig
  3. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges, soweit in diesen Bedingungen nichts Anderweitiges geregelt ist.
  4. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zur Zahlung fällig.
  5. Die Berechnung erfolgt je Abladestelle nach der tatsächlich abgenommenen Menge.
  6. Bei vom Kunden zu vertretenden Minderabnahmen sowie bei vom Kunden zu vertretenden Liefererschwernissen, insbesondere bei im Rahmen der Bestellung nicht mitgeteilter Erschwernisse wie beispielsweise eine erforderliche Schlauchlänge von über 20 Metern sowie eine erschwerte Erreichbarkeit des Einfüllstutzens, behält sich die Fa. Bauer das Recht vor, den Preis entsprechend nachzukalkulieren und anzupassen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Fa. Bauer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter hat der Kunde die Fa. Bauer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
  3. Gegenüber Unternehmern gilt darüber hinaus Folgendes: Die Fa. Bauer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Unternehmer vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Die Kosten der Invention gem. Absatz 2 trägt der Unternehmer, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Unternehmer tritt der Fa. Bauer für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt die Fa. Bauer unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Wird die Ware mit anderen, der Fa. Bauer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Fa. Bauer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Fa. Bauer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Fa. Bauer. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Fa. Bauer gegen den Unternehmer um mehr als 10%, so hat die Fa. Bauer auf Verlangen des Unternehmers und nach ihrer Wahl der Fa. Bauer zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 6 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Bestellung von Heizöl
Beim Kauf von Heizöl besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Kunden, die Verbraucher sind, nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen.

§ 7 Lieferung/Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Die Fa. Bauer liefert die Ware gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
  2. Die Fa. Bauer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Fa. Bauer für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Fa. Bauer wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die Fa. Bauer wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
  3. Ist die Nichteinhaltung einer Leistungsfrist auf höhere Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Fa. Bauer nicht zu vertretende Umstände, zurückzuführen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt auch für den Fall, dass solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
  4. Die Fa. Bauer ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.

§ 8 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder die Fa. Bauer noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen hat.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung bestellter Waren auf Gefahr des Unternehmers. Der Gefahrübergang auf den Unternehmer erfolgt im Falle der Lieferung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder die Fa. Bauer noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen hat.
  3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung vom Tage der Lieferbereitschaft ab auf den Kunden über. Die Fa. Bauer behält sich, unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche, in berechtigten Fällen vor, die bestellte Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.

§ 9 Gewährleistung

  1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist der Kunde ein Unternehmer, steht das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung der Fa. Bauer zu.
  2. Der Kunde muss die Fa. Bauer innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware über offensichtliche Sach- und Rechtsmängel unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Fa. Bauer.
  3. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte eines Unternehmers ist, dass der Unternehmer alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.
  4. Mängelansprüche des Unternehmers verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Fa. Bauer an einen Unternehmer gelieferten Ware. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Fa. Bauer beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt (insbesondere gemäß § 438 BGB, § 445 b BGB und § 634a BGB), gelten diese Fristen.

§ 10 Gesamthaftung

  1. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung geltend gemacht wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Die Fa. Bauer oder von ihr beauftragte Dritte sind im Rahmen einer Heizöllieferung nicht verpflichtet, Tanks, Anschlüsse und Befüllleitungen vor dem Betanken einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Es hat jedoch eine Sichtprüfung zu erfolgen.
  4. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  5. Soweit die Schadensersatzhaftung der Fa. Bauer gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fa. Bauer.
  6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Datenschutz; Bonitätsprüfung
Fa. Bauer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung; diese ist hier zu finden: www.bauer-neuried.de/datenschutz.html. Fa. Bauer behält sich vor, die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergeben sich daraus Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, so ist Fa. Bauer berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele mit sofortiger Wirkung einseitig zu widerrufen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Das gilt auch, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde ihm obliegende Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt.


§ 12 Steuerlicher Hinweis
Heizöl ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei dann, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.


§ 13 Rechtswahl – Erfüllungsort – Gerichtsstand - Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen München.
  3. Fa Bauer beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Stand Januar 2022

Während der Heizperiode, das heißt vom 1. September bis 30. April, kommen unsere Heizungstechniker auch am Wochenende oder an Feiertagen zwischen 7:00 und 18:00 Uhr bei Ihnen vorbei, sollte die Heizung Probleme bereiten.

Heizöllieferungen sind grundsätzlich auch samstags möglich. Leerstehende Tanks befüllen wir möglichst noch am selben Tag.

Sonn- und Feiertagsdienst

Kontakt

Gautinger Str. 34
82061 Neuried

Heizöl
Telefon089 - 75 45 20
Fax 089 - 759 65 87

info@bauer-neuried.de

Wärmeservice
Telefon089 - 14 61 53

heizung@bauer-neuried.de

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